Ich habe einige Freunde, die ein Einfamilienhaus bauen möchten. Eigentlich eine großartige Sache, sollte man meinen. Wäre da nicht die Baubehörde!
Dieser Zeitungsbericht beschreibt, wie die Leute vom Bauamt und kommunale Gesetzgeber meinen, nicht nur statische und bautechnische Mindestanforderungen, sondern auch ästhetische und stilistische Vorgaben durchsetzen möchten. Dem Neurieder Stadtrat, der in dem Artikel zitiert wird, muss ich völlig recht geben: Es scheint so, als ob Bauherren ganz willkürlich dazu forciert werden sollen, den Bau dem Stil aus den fünfziger Jahren anzupassen.
Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Infos über das Thema “Luxushaus bauen“. Dabei sind meine Bekannten zum Glück klug und vorausblickend vorgegangen. Sie haben sich Hauskatalog der seriösen Fertigbaufirmen zuschicken lassen, weil sie schnell, kostengünstig und schlüsselfertig ein individuelles Einfamilienhaus bauen lassen wollen. Es war gar nicht so einfach, ein geeignetes und finanzierbares Ausbauhaus für sie zu finden, bei der Vielzahl unterschiedlicher Einfamilienhäuser- eins schöner und leider auch teurer als das andere. Als das aber erledigt war, haben sie sofort eine sogenannte Bauvoranfrage bei dem verantwortlichen Amt eingereicht, ob das Fertighäuschen so überhaupt erlaubt sei.
Ist es nicht. Größtenteils, weil, laut dogmatischer Auskunft der Behörde bloß Einfamilienhäuser mit Pultdach in die Gegend in welcher meine Bekannten ihr Baugrundstück haben passen und es bei ihrem Haus ein Flachdach werden sollte. Und andere ärgerliche Gründe. In der besagten Wohnsiedlung hat längst nicht jedes Ausbauhaus ein Pultdach, schon allein deswegen ist es Quatsch. Es versteht sich, hätten die beiden mit der Planung oder gar dem Bau begonnen, müssten sie es alles wieder wegreißen. Auf eigene Kosten natürlich!